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   VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19   

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VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19 (https://dejure.org/2020,8546)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 30.03.2020 - 7 L 483/19 (https://dejure.org/2020,8546)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 30. März 2020 - 7 L 483/19 (https://dejure.org/2020,8546)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 7 BauGB, § ... 214 Abs 1 S 1 Nr 2a BauGB, § 3 Abs 2 S 4 BauGB, § 30 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 15 Abs 1 S 1 BauNVO, § 80a Abs 3 S 2 VwGO, § 4 Abs 1 BauNVO, § 80 Abs 5 S 1 Alt 1 VwGO
    Vorläufiger Rechtsschutzantrag von Dritten gegen die in einem benachbarten Bebauungsplangebiet erteilten Baugenehmigungen für fünf Mehrfamilienhäuser; Verstoß gegen das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB (abgelehnt); (kein) Ausfall bzw. Defizit der Abwägung; Billigung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2018 - 10 S 52.17

    Rücksichtslosigkeit einer Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich gegenüber

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Vielmehr erscheint es ausgeschlossen, dass sie hier jenseits der Wahrung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen einer erdrückenden Wirkung einer nach dem Bebauungsplan zulässigen Bebauung mit Mehrfamilienhäusern aufgrund der Anordnung, Ausmaße und Baumasse der Baukörper ausgesetzt sein könnten (vgl. zum bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebot OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018 - OVG 10 S 52.17 -, juris Rn. 20 f.).

    Diesbezüglich ist eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes aber im Regelfall bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen ausgeschlossen (s.o., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 19.12.2013 - 4 BN 23.13

    Vorbereitung der Beschlussfassung des für den Satzungsbeschluss zuständigen

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Es ist grundsätzlich zulässig, dass die Stadtverwaltung im Bebauungsplanverfahren die Abwägung der Stellungnahmen selbst vorbereitet oder durch ein Planungsbüro vorbereiten lässt und den Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegt, die sich diesen dann in seiner Gesamtheit zu eigen machen kann (wie BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 -, juris Rn. 3).

    Denn auch wenn die Stadtverordnetenversammlung die von dem Bebauungsplan betroffenen öffentlichen und privaten Belange in eigener Verantwortung zu prüfen und zu bewerten hat, schließt dies nicht aus, dass die Verwaltung die Abwägung der Stellungnahmen selbst oder durch ein Planungsbüro vorbereiten lässt und den Entwurf der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorlegt, die sich diesen dann in seiner Gesamtheit zu eigen machen kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 4 BN 23.13 -, juris Rn. 3 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - OVG 2 A 10.07 -, juris Rn. 62).

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Ein Nachbar, der sich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich wendet, kann mit seiner Klage oder - hier - mit seinem vorläufigen Rechtsschutzbegehren nur durchdringen, wenn die angefochtene Baugenehmigung gegen das im Tatbestandsmerkmal des Einfügens enthaltene Gebot der Rücksichtnahme verstößt (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. Dezember 2013 - 4 C 5.12 -, BVerwGE 148, 290, juris, Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.07.2018 - 10 S 68.17

    Gebäudegleiche Wirkungen von Aufschüttungen und Abgrabungen; Verletzung des

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Es entspricht daher der ständigen Rechtsprechung auch der Kammer, bei Klagen von Nachbarn, die ihr eigenes Grundstück zu Wohnzwecken nutzen, in der Regel diesen Betrag festzusetzen, ohne dass es darauf ankommt, ob die in Rede stehende Baugenehmigung ein Einfamilienhaus oder ein oder mehrere Mehrfamilienhäuser betrifft (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Juli 2018 - OVG 10 S 68.17 -, Rn. 20, juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 7 B 363/14

    Statthaftigkeit einer Beschwerde; Zulässigkeit der Errichtung einer Tiefgarage

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Vielmehr betrifft der Gebietserhaltungsanspruch im Rahmen von § 34 Abs. 2 BauGB lediglich die Art der Nutzung und vermag einen solchen wie den geltend gemachten Abwehranspruch nicht zu begründen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 7 B 363/14 -, BeckRS 2014, 53486).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Diesbezüglich ist eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes aber im Regelfall bei Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen ausgeschlossen (s.o., vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Juli 2018, a.a.O., Rn. 20 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 11. Januar 1999 - 4 B 128.98 -, juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Ein Abwehranspruch kann allenfalls gegeben sein, wenn eine vorgetragene Wertminderung die Folge einer dem Betroffenen unzumutbaren Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 1. März 2016 - 15 CS 16.244 -, juris Rn. 27 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13.94 -, BVerwGE 101, 364, juris Rn. 73).
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, hängt vielmehr vom Willen der planenden Gemeinde ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 -, juris, Ls. 1; Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215/95 -, juris Ls. 2, Rn. 3).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Ob und in welchem Umfang dies der Fall ist, hängt vielmehr vom Willen der planenden Gemeinde ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 -, juris, Ls. 1; Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215/95 -, juris Ls. 2, Rn. 3).
  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 30.03.2020 - 7 L 483/19
    Selbst wenn zu Gunsten der Antragsteller unterstellt wird, dass der Anwohnervorschlag als fristgemäße Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB zum Gegenstand der Prüfung und Bewertung im Bebauungsplanverfahren hätte gemacht werden müssen, spricht Überwiegendes dafür, dass eine diesbezügliche Verletzung der Verfahrensvorschriften nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a) BauGB (vgl. zur grundsätzlichen Beachtlichkeit der Belange von Eigentümern, deren Grundstücke nicht im Plangebiet liegen, im Rahmen der Abwägung BVerwG, Beschluss vom 16. März 2010 - 4 BN 66.09 -, juris Rn. 16 m.w.N.) ausnahmsweise unbeachtlich war, weil die entsprechenden Belange in der Entscheidung der Stadt berücksichtigt worden sind.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 10.07

    Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wegen nicht fristgerechter

  • VGH Bayern, 01.03.2016 - 15 CS 16.244

    Antragsbefugnis wegen Wertminderung eines Grundstücks

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.08.2014 - 10 S 57.12

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Dritten gegen ein Bauvorhaben; Parkplatz;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 2 S 3.15

    Eilantrag gegen die Wiedererrichtung der Vente-Halle (Matrosenstation KongsnÓ•s)

  • VG Frankfurt/Oder, 17.05.2021 - 7 L 142/21

    Kraftloserklärung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen im einstweiligen

    Die Frage, ob die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigungen von den Antragstellern trotz der befürchteten Rechtsverletzungen hinzunehmen ist, wurde insofern bereits in den von den Antragstellern angestrengten gerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung durch die Beschlüsse der Kammer vom 30. März 2020 (zu den Verfahren VG 7 L 245/19 und VG 7 L 483/19), im Beschwerdeverfahren jeweils bestätigt durch die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg bejaht.
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